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Die neue EU-Zahlungs­dienste­richtlinie: PSD2

Seit dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanz­institute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Verbesserungen im Zahlungs­verkehr und Online-Banking für Sie ergeben.

PSD2 im Über­blick

Mit der PSD2-Richtlinie wurden der Verbraucher­schutz und die Rechts­sicherheit verbessert und der europäische Zahlungs­verkehr modernisiert – gleich­zeitig wird der Wett­bewerb zwischen Banken und neuen Zahlungs­dienste­anbietern gefördert. Von diesen Neu­regelungen profitiert insbesondere die Entwicklung innovativer Bezahl­systeme. Auch die gestiegenen Anforderungen an den Daten­schutz und die Sicher­heit von elektronischen Zahlungen werden berücksichtigt.

Durch die PSD2-Richtlinie ist der Kontozugriff von Drittdienstleistern gesetzlich geregelt. Sie können wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungs­konto zugreifen – zum Beispiel über das Online-Banking Ihrer Spar­kasse – oder ob Sie auch Drittdienste eines Zahlungs­dienste­anbieters in Anspruch nehmen. Diese Dienste dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die entsprechenden Konto­daten abrufen.

Worauf Sie achten sollten

Online-Banking

Am 14. September 2019 erfolgte ein Update Ihres Online Bankings. Alle wichtigen Details dazu finden Sie hier.

Einkaufen und Bezahlen im Internet

Seit 14. September 2019 sind Online-Zahlungen mit der Kreditkarte oder Sparkassen-Karte Basis (Debitkarte) vermehrt nur noch mit der App „S-ID-Check“ möglich.

Online-Banking Software und S-App

Bitte prüfen Sie, ob Sie bei Ihrer Banking-Software oder Ihrer S-App die neueste Version nutzen. Nach dem 14. September 2019 funktionieren Ihre Online-Banking Software und die S-App ohne das notwendige Update nicht mehr.

Dritt­dienste: Mehr Transparenz und bequemes Multibanking

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungs­dienste­anbieter auf ein online geführtes Zahlungs­konto zugreifen und welche Informationen sie abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür wurden durch die Europäische Banken­aufsichts­behörde (EBA) fest­gelegt und gelten seit dem 14. September 2019.

Informationen für Drittdienste und Entwickler

Kontoinformations- und Zahlungs­auslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.

Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle Anwendungen erstellen, bzw. Drittdienste die diese Schnittstelle bereits nutzen, stellen wir alles Wissenswerte zu den technischen Details sowie aktuelle Informationen unter dem unten stehenden Link zur Verfügung.

Wir sind für Sie da
Service-Telefon02451 600Mo-Do 8-19 Uhr, Fr 8-18 Uhr, (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen in NRW sowie am 24. und 31. Dezember)
Wertpapier-Order02451 60 60 60Mo-Do 9-18 Uhr, Fr 9-16 Uhr (an Geschäftstagen)
SFirm-Support 02431 80 60 160Mo, Mi und Fr 8-16 Uhr und Di + Do 8-18 Uhr
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